Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen

Viele Menschen engagieren sich dafür, dass Menschen mit Behinderung ein gleichberechtigtes Leben führen können. Diese guten Projekte und Initiativen helfen den Menschen mit Behinderungen dabei, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Sie ermöglichen ihnen so eine wirksame Teilhabe an allen Bereichen des Lebens. Die ganze Bandbreite inklusiven Lebens in Nordrhein-Westfalen möchte die Landesregierung mit den unterschiedlichen Kategorien des Inklusionspreises verdeutlichen.

Welche Projekte können ausgezeichnet werden?

Ausgezeichnet werden Praxisbeispiele, die das gelungene inklusive Zusammenleben sowie die Umsetzung der Inklusion im Bewusstsein der Menschen mit und ohne Behinderungen fördern. Projekte und Initiativen, die bereits beendet sind, können sich nicht mehr bewerben.

Wer kann sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Initiativen, Netzwerke, Selbsthilfegruppen, Kirchen, freie und öffentliche Träger, Unternehmen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Kindergärten und Schulklassen, die bezogen auf Lebenssituationen und/ oder Lebensphasen Projekte durchführen, die die Zielsetzungen des Inklusionspreises verfolgen. Deren Aktivitäten sollen dazu beitragen, den Gedanken der Inklusion in der Gesellschaft zu verbreiten und in Nordrhein-Westfalen stattfinden.

Schwerpunktthema 2020: Digitalisierung

Eingereicht werden können Projekte, Initiativen etc., mit denen Menschen ihre behinderungsbedingten Nachteile mit digitalen Innovationen ausgleichen und besser an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können.

Fachpreise werden in folgenden Kategorien vergeben

  • Arbeit und Qualifizierung

Bewerben können sich Unternehmen und Projekte, die in besonderem Maße dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung einen Beruf erlernen, sich weiter qualifizieren und diesen in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsumfeld gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderung ausüben können.

  • Freizeit und Kultur

Bewerben können sich Projekte, die in besonderem Maße dazu beitragen, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt am kulturellen Leben, an Erholungs- und Freizeitaktivitäten teilnehmen können.

  • Schulische, außerschulische und frühkindliche Bildung

Hier können sich Projekte bewerben, die gemeinsame Bildungsprozesse von Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglichen. Der Fokus liegt dabei nicht auf der Unterrichtsgestaltung der Schulen, sondern auf inklusiven Projekten im außerschulischen Bereich. Hier ist beispielsweise gedacht an Schülerfirmen oder soziale Projekte, AG-Arbeit, Bildungsprojekte im außerschulischen Bereich, z.B. aus der Jugend- und Verbandsarbeit sowie der frühkindlichen Bildung, sowie Projekte im Wege von Kooperationen mit außerschulischen Partnern zur Verbesserung der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung.

  • Barrieren abbauen – Zugänge ermöglichen

Bewerben können sich Projekte/Initiativen, bei denen es um die Schaffung von baulicher Barrierefreiheit und Zugänglichkeit geht. Aber auch solche Projekte, die dazu beitragen, dass einstellungsbedingte Barrieren, die sich im Denken und Handeln – also in „Kopf und Bauch“ der Menschen – äußern, abgebaut werden. Bewerbungen sollten in besonderem Maße darauf ausgerichtet sein, Barrieren jeglicher Art (z.B. sprachliche, einstellungsbedingte oder bauliche) abzubauen und dazu beitragen, dass Kommunikationsmöglichkeiten, Dienstleistungen, Angebotsstrukturen und Orte etc. so gestaltet werden, dass sie für alle auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

  • Sport – Sonderpreis der Staatskanzlei

Eingereicht werden können alle Projekte, Vorhaben und Angebote aus Nordrhein-Westfalen, die in besonderem Maße dazu beitragen, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam, selbstbestimmt und gleichberechtigt an Bewegung, Spiel und Sport teilhaben können.

  • Heimat ohne Hindernisse (Sonderpreis der NRW-Stiftung)

Die Vielfalt der Landschaften und der Reichtum der historischen Baudenkmäler macht Nordrhein-Westfalen einzigartig. Das Erleben von Natur und Kultur ist unverzichtbar für das Heimatgefühl der Menschen in unserem Land. Bewerben können sich Vereine und Bürgerinitiativen, die das Natur- und Kulturerlebnis für alle Menschen barrierefrei gestalten. Es kommt darauf an, Hindernisse zu beseitigen, durch die Menschen von Zugang, Teilhabe und Mittun ausgeschlossen werden. Ausgezeichnet werden Projekte, die Maßnahmen zur Barrierefreiheit ergreifen, wenn sie Denkmäler restaurieren, Museen ausstatten, kulturelle Begegnungsstätten schaffen, Naturerlebnispfade anlegen oder Naturschutzzentren einrichten.

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung kann ausschließlich mit dem Online-Bewerbungsbogen erfolgen. Andere Unterlagen können für die Bewerbung nicht angenommen werden. Den Online-Bewerbungsbogen finden Sie unter hier. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung. Rückfragen richten Sie bitte an: inklusionspreis@mags.nrw.de Der Bewerbungsschluss ist der 15.2.2020. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Preise

Für den Hauptpreis wird ausgelobt:

1. Preis: 5.000 €

2. Preis: 4.000 €

3. Preis: 3.000 €

Bei den Fachpreisen wird jeweils ein Preis verliehen, der mit je 3.000 € dotiert ist. Die Preisverleihung findet Anfang Juni 2020 im Raum Düsseldorf statt.

Quelle Beitragsbild: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; Titelbild: Mabel Amber / pixabay.com

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