Eine digitale Informationsveranstaltung über ein Neutralitätsgebot in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Nordrhein-Westfalen befindet sich 2025 im Superwahljahr. Neben der vorgezogenen Bundestagswahl finden im Herbst auch die für das Handlungsfeld der OKJA äußerst relevanten Kommunalwahlen statt. Nach den Ergebnissen der Landtagswahlen sowie der Europawahl 2024 ist davon auszugehen, dass auch in NRW die politischen Kräfte nach rechts rücken.
Oft haben wir schon von einem sogenannten Neutralitätsgebot gehört. Die Fachkräfte müssten neutral sein, dürfen sich nicht politisch positionieren, so hört man. Hinterfragt wurde diese Behauptung aber wenig.
Vor diesem Hintergrund bieten wir im Januar 2025 eine kurze Informationsveranstaltung zum Neutralitätsgebot an. Damit sowohl Fachkräfte, wie auch beispielsweise ehrenamtliche Träger von der Veranstaltung profitieren können, findet diese zweimal statt.
Inhalt:
- Was wird unter einem Neutralitätsgebot verstanden? Gibt es das überhaupt in der OKJA? Warum wird das von „rechts“ verwendet?
- OKJA und gesetzlicher Auftrag: SGB VIII gibt Handlungssicherheit
- Was kann ich tun, wenn mir als Träger oder Einrichtung von außen unterstellt wird, ich würde „linksextremistisch“, etc. und eben nicht neutral handeln?
Ziel der Veranstaltung ist es über Delegitimationsstrategien Wissen und darüber hinaus auch Handlungssouveränität zu vermitteln.
Referentin: Jana Sämann, Universität Siegen
Termine: 23.01.2025 17:30 – 19:30 Uhr und 24.01.2025 11:00 – 13:00 Uhr
Kosten: Die Veranstaltungen sind kostenlos. Wir bitten dennoch um eine verbindliche Anmeldung, um die Veranstaltung auch entsprechend planbar zu machen.
Anmeldemöglichkeit: Bitte melden Sie sich – termingebunden- über das jeweilige Formular an.
Anmeldung für den 23.01.2025 von 17:30 – 19:30 Uhr
Anmeldung für den 24.01.2025 von 11:00 – 13:00 Uhr
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Sonja Heinrich:
0221/ 8999 33 – 14
s.heinrich@lag-kath-okja-nrw.de