Um eine rechtzeitige Bewilligung von Fördermitteln auch für Projekte, die bereits im 1. Halbjahr 2017 realisiert werden sollen, durch die Landesjugendämter sicher zu stellen, wird die Antragsfrist für folgende KJFP-Positionen auf den 15. Oktober 2016 vorgezogen:
- Gedenkstättenfahrten (Position 1.2.3)
- Projekte der Internationalen Jugendarbeit (Position 1.2.3).
Bei diesem vorgezogenen Termin handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist, jedoch werden Anträge, die bis zu diesem Stichtag eingehen, vorrangig behandelt.
Weitere Details zu Antragsmuster sowie die Beurteilungs- und Fördermaßstäbe finden Sie auf den Internetseiten der Landesjugendämter:
- http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/finanziellefrderung/kinderundjugendfrderplannrw/kinderundjugendfrderplannrw_1.jsp
- http://www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/LJA/jufoe
Verwenden Sie bitte keine Formulare früherer Jahre und senden Sie Ihren Antrag nur an das für Sie zuständige Landesjugendamt.
Hinweis:
Unsere ausführliche Arbeitshilfe zur Antragstellung „Mitmachen lohnt!“ mit allen notwendigen Richtlinientexten, Tipps und Rechenbeispielen liegt in Herausgeberschaft der AGOT-NRW vor. Die 60-seitige Broschüre wurde allen (damaligen) Mitgliedern der LAG Kath. OKJA NRW zugesandt.
Weitere Exemplare können Sie jederzeit bei uns bestellen.
Bilder: Land NRW