Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW fordert zur Mitnahme von jungen Geflüchteten auf Ferienfreizeiten auf. Insbesondere nach traumatisierenden Fluchterfahrungen ist das Recht auf Spiel, Erholung und Freizeitbeschäftigung von besonderer Bedeutung. Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit in NRW leisten dazu einen wichtigen Beitrag und bemühen sich vielerorts, geflüchteten jungen Menschen eine Teilhabe am kulturellen Leben – einschließlich Fahrten ins In- und Ausland – zu ermöglichen. Diese Bemühungen werden allerdings oft von asylrechtlichen Regelungen erschwert. Aus diesem Grund fordert die Aktionsgemeinschaft die kommunalen Ausländerbehörden auf, im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Erlaubnis zu erteilen, dass die Kinder und Jugendlichen an Fahrten ins Ausland teilzunehmen dürfen. Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW fordert die Anwendung der UN-Kinderrechte für alle Kinder, egal woher sie kommen, wo sie leben, welchen Status und welchen sozioökonomischen Hintergrund sie haben.
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