Mitgliedschaft

Der LAG Kath. OKJA NRW können sich alle Träger von Einrichtungen und sonstigen Formen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Kirchengemeinden, Orden, Verbände, eingetragene Vereine usw.) anschließen, die die pastoralen Leitlinien ihrer Erz-/Diözesen sowie die gemeinsamen Grundlagen des Vereis anerkennen.

Die fünf Erz-/Bistümer in NRW, sowie die fünf diözesanen Arbeitsgemeinschaften für die Offene Kinder- und Jugendarbeit sind mit je einer Vertreterin/einem Vertreter geborene Mitglieder der LAG Kath. OKJA NRW.