Antragstellung Inklusionsscheck
Mit dem Inklusionsscheck NRW möchte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung stärken. Gute Ideen und Aktivitäten vor Ort werden mit 2.000 Euro pro Scheck unterstützt. Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Eine Antragstellung ist ab sofort bis zum 30.09.2025 möglich. Die Maßnahme muss bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein.
Weitere Informationen unter: InklusionsscheckNRW
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