Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Kinder-und Jugendförderplan beschreibt die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene und gibt die fachlichen Förderschwerpunkte vor. Das Jugendförderungsgesetz verpflichtet das Land, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen.
Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen (KJFP NRW 2023-2027) steht unter dem Motto „Kinder und Jugendliche bestimmen mit – Jungen Menschen Perspektiven geben“ und soll dazu beitragen, dass alle Kinder und Jugendlichen Möglichkeiten erhalten um mitreden, mitgestalten und mitbestimmen zu können.
Der Kinder- und Jugendförderplan wurde erstellt gemäß § 9 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG – KJFöG). Der Kinder- und Jugendförderplan wurde am 12. Juli 2023 von der Landesregierung beschlossen.
Die Richtlinien des Förderplans können hier eingesehen werden. Er weist eine Gültigkeit bis 2027 auf. kinder_und_jugendliche_bestimmen_mit.pdf
Kinder- und Jugendförderplan 2024: 211_kinder-und-jugendforderplan5_web_0.pdf
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