#KINDERstören – Kinderrechte

… und das ist gut und richtig so! 

Kinder sind Kinder, keine angepassten kleinen Erwachsenen! Sie haben andere (kindliche) Bedürfnisse, sie spielen, toben und sind auch mal laut, sie bewerten Dinge aus ihrer ganz eigenen (kindlichen) Perspektive, sie sind eigenständige Subjekte, die sich ausprobieren und bilden wollen und keine Objekte, die gebildet werden müssen… Sie fallen auf, ggf. stören sie auch die adulte Gesellschaft! Aber das ist ihr gutes Recht, wie in der UN – Kinderrechtskonvention nachzulesen ist:

Das Recht auf…

…Gleichheit

…Gesundheit

…Bildung

…Spiel und Freizeit

…freie Meinungsäußerung und Beteiligung

…Schutz vor Gewalt

…Zugang zu den Medien

…Schutz der Privatsphäre und Würde

…Schutz im Krieg und auf der Flucht

…besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Aber, werden wir in Deutschland/NRW diesen besonderen Rechten junger Menschen gerecht?

Der kleine Beitrag zur besten Sendezeit am Sonntag (18.08.24) beantwortet diese Frage mit einem klaren ‚NEIN‘!

Das Grundgesetz steht über allen anderen Rechtsnormen. Die Kinderrechte werden dort bislang nicht konkret benannt. Zwar finden Kinder in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes Erwähnung, sie werden darin aber lediglich als Regelungsgegenstand und nicht als eigenständige Rechtsträger*innen behandelt.

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ 

Stünden Kinderrechte im Grundgesetz, würden sie konsequenter umgesetzt und der Staat könnte besser in die Pflicht genommen werden, kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen.

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Jedoch steht die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz noch immer aus. Grund genug, dass sich seit 1994 ein Aktionsbündnis (aus Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland) für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte einsetzt. Mittlerweile haben sich rund 60 Organisationen der Zivilgesellschaft mit dem Ziel, Kinder, Jugendliche und Erwachsene darüber zu informieren, warum Kinderrechte im Grundgesetz notwendig sind und für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zu werben.

Auch die Landesarbeitsgemeinschaft Kath. Offene Kinder- und Jugendarbeit NRW e.V. (LAG Kath. OKJA NRW e.V.) ist der Meinung, dass die Kinderrechte nur unzulänglich Berücksichtigung finden. Gemeinsam mit Trägern und Mitarbeitenden der katholischen Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen lenken wir den Blick – auch bzw. grade aus unserem christlichen Selbstverständnis heraus – immer wieder auf die Rechte junger Menschen und empowern sie diese zu kennen und einzufordern. Ein gutes Praxisbeispiel hierfür ist das entstandene Musikvideo „Lass Mich Kind sein!“ – des Rappers FettC aus dem Don Bosco Club Essen-Borbeck, das im Rahmen der Aktivitäten zum 30jährigen Bestehen der UN-Kinderrechtskonventionen entstanden ist:

https://www.youtube.com/watch?v=L2AdpqSExyU

Weitere Beiträge zum Thema finden sich außerdem bei den Kolleg*innen der AGOT NRW: http://www.agot-kinderrechte.de/2019/12/12/lass-mich-kind-sein-und-du-siehst-die-welt-scheinen/

Als LAG Kath. OKJA NRW e.V. möchten wir gemäß unseres Vereinszwecks und unseres diakonischen Auftrages die zu kleine Lobby von jungen Menschen größer machen! Dazu gehört auch, sich weiter dafür zu engagieren, dass die Kinderrechte ins deutsche Grundgesetz Einzug erhalten. Genauso wie das Einfordern einer Änderung der Gemeindeordnung in NRW, etwa in §27a (GO NRW), hinsichtlich verbindlicher Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen (Muss-Regelung) und einer ergänzenden Regelung, die die Kommune/Gemeinde verpflichtet darzulegen, wie sie die Beteiligung sicherstellt, umzusetzen gedenkt und umgesetzt hat. Andere Bundesländer gehen hier bereits mit gutem Beispiel voran.

Und so lange müssen #KINDERstören!

Aus unserem Christlichen Selbstverständnis heraus und aus unserer werteorientierten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind wir einmal mehr gefragt ihnen ihre besonderen (Kinder-)Rechte nicht nur einzugestehen, sondern uns in spezieller Weise als Anwält*innen von Kindern und Jugendlichen für ihre Rechte stark machen.

Kinder spiele auch in der Bibel eine wichtige Rolle, so werden sie als Symbol für Christus dargestellt. Sie werden in die „Mitte“ gestellt, ihnen wird das Reich Gottes zugesprochen, sie werden umarmt und gesegnet… Damit räumt Jesus Kindern immer wieder eine besondere Bedeutung und Stellung ein, er stellt sie unter besonderen Schutz und er zeigt ihnen, dass sie geliebt werden, er segnet sie und er spricht gute Worte zu ihnen. Was Jesus getan hat, sollen wir an „unseren Kindern“, den Besuchenden in den Einrichtungen der OKJA, weiter tun. Gerade heute, wo schon die Kinder in unsere Leistungsgesellschaft hineingezwängt werden, sehnen sie sich nach Menschen, die sie anhören, ernstnehmen, mitgestalten lassen, ihnen Raum geben, sie beschützen, sie lieben und empowern. Hier einige Zitate aus der Bibelzitate, wo genau dies zum Ausdruck kommt:

Heute ist in der Stadt Davids für euch der Retter geboren worden: Er ist Christus, der Herr. Und dies ist das Zeichen, an dem ihr das alles erkennt: Ihr werdet ein neugeborenes Kind finden. (Lukas 2,11-12)

Jesus rief ein Kind herbei und stellte es in ihre Mitte. Dann sagte er: „Amen, das sage ich euch: Ihr müsst euch ändern und wie die Kinder werden. Nur so könnt ihr ins Himmelreich kommen.“ (Matthäus 18,2-3)

Man brachte Kinder zu Jesus, damit er ihnen die Hände auflegte. Die Jünger aber wiesen die Leute schroff ab. Als Jesus das sah, wurde er unwillig und sagte zu ihnen: „Lasst die Kinder zu mir kommen; hindert sie nicht daran! Denn Menschen wie ihnen gehört das Reich Gottes. Amen, das sage ich euch: Wer das Reich Gottes nicht so annimmt, wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen.“ Und er nahm die Kinder in seine Arme; dann legte er ihnen die Hände auf und segnete sie.“ (Markus 10,13-16)

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