Pro Filiis – Projektförderung für den Großraum DORTMUND

ProFiliis möchte einen Beitrag dazu leisten, die Rahmenbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu erleichtern und zu fördern.

Dabei ist ProFiliis nicht auf einen bestimmten Sektor festgelegt und hat bisher eine Vielzahl von Förderzielen in ganz unterschiedlichen Bereichen wie Sport, Freizeit, Musikerziehung, Schule, Ernährung, humanitäre Hilfe u. a. verwirklicht. Auch in geografischer Hinsicht ist die ProFiliis-Stiftung grundsätzlich nicht gebunden, sieht aber ihren Förderschwerpunkt in der Region Dortmund.

 

Unsere Förderkriterien:

Projekte werden in aller Regel nur dann fördern, wenn sie geografisch im Großraum Dortmund (Stadtgebiet Dortmund und unmittelbar angrenzende Gemeinden) angesiedelt sind. Lediglich bei Projekten mit „Leuchtturm-“ bzw. „Pilot-„Charakter oder solchen, deren Wirkungsgebiet Dortmund mit einschließt, z. B. indem auch Dortmunder Kinder und Jugendliche begünstigt werden, ist auch dann eine Förderung vorstellbar, wenn diese ihren Sitz außerhalb Dortmunds haben.

Bei der Auswahl der Anträge werden tendenziell solche Maßnahmen bevorzugt, die

  • einer größeren Zahl von Kindern und Jugendlichen zugutekommen.
  • durch ein starkes ehrenamtliches Engagement mitgetragen werden.
  • von hoher Bedeutung für den/die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind.
  • zum Ziel haben, soziale, gesundheitliche oder wirtschaftliche Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen zu mildern.
  • die von der Stiftung einzubringenden finanziellen Mittel besonders effizient einsetzen.
  • das Eigen-Engagement von Kindern und Jugendlichen fördern und auch im Rahmen der geplanten Maßnahme einfordern.
  • konkrete Ziele verfolgen und deren Erreichung auch überprüfen.
  • nicht in die „natürliche“ Zuständigkeit kommunaler oder staatlicher Institutionen fallen.
  • innovativ sind.

 

 

Entscheidung auf Quartalsebene:

Bedingt durch die ständig wachsende Anzahl von Förderanträgen werden die Förderentscheidungen bereits seit einiger Zeit auf Quartalsebene getroffen. Der Abgabeschluss für Förderanträge, die noch in den Quartals-Entscheiden Q1 bis Q3 berücksichtigt werden sollen, ist der letzte Kalendertag des jeweiligen Quartals, also der 31.3. / 30.6. / 30.9. im Kalenderjahr. Für Q4 ist es davon abweichend der 15.12.. In aller Regel erfolgt in der zweiten Hälfte des Folgemonats eine verbindliche Rückmeldung.

 

Weitere Informationen über die Stiftung finden Sie hier: ProFiliis – Stiftung zur Förderung von Kindern und Jugendlichen

 

Bild: Jason-leung-Xaanw/unsplash.com

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