Der Landschaftsverband Rheinland (LVR-Landesjugendamt) fördert mit Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes
- Projekte, in denen fachliche Qualitätskriterien überprüft bzw. fortgeschrieben werden und die neue Inhalte und Methoden der Arbeit in der Jugendhilfe aufzeigen und sich zur Umsetzung in die Praxis eignen
- Wissenschaftliche Begleitungen/Evaluationen neuer und vorhandener Handlungskonzepte und Umsetzungsstrukturen.
- Initialprojekte (Ergänzungsförderung mit einem Einzelvolumen von 1.500,– bis 5.000,– Euro) Vorrangig werden innovative Projekte der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11-14 SGB VIII gefördert, soweit keine Förderungsmöglichkeiten aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes NRW bestehen.
Antragsschluss: 31.01.2017
Weitere Informationen und Antragsformulare http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/finanziellefrderung/modellundinitialprojekte/
Bild: Landschaftsverband Rheinland