Weißt du, wer ich bin?

„Weißt du, wer ich bin?“ – das Projekt der drei großen Religionen für friedliches Zusammenleben in Deutschland ist ein gemeinsames Vorhaben der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), des Zentralrats der Juden in Deutschland und des Koordinationsrat der Muslime (KRM).

Das Projekt „Weißt du, wer ich bin?“ ist für die Jahre 2023 bis 2025 neu aufgelegt worden, um die ermutigenden Ansätze im interreligiösen Dialog und in der interreligiösen Zusammenarbeit in der Flüchtlingshilfe weiterzuentwickeln, die in den vier vorangegangenen Projektphasen 2004 bis 2007 , 2008 bis 2011 , 2016 bis 2019 und 2020-2023 an vielen Orten in Deutschland durch das große Engagement und die Kreativität von Menschen aus allen drei Religionen entstanden sind. Das Projekt wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gefördert.

 

Wer soll mit dem Projekt erreicht werden?

Mit den einzelnen Projekten sollen möglichst viele Menschen aus den drei verschiedenen Religionen erreicht werden. Eine wichtige Zielgruppe sind lokale Multiplikator*innen und junge Erwachsene.

 

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können z.B. Bildungsangebote (Integrationskurse, Bildungsangebote für Frauen) oder interreligiöse Dialogangebote (Feste, Besuche von Gotteshäusern etc.). Grundsätzlich bestehen keine inhaltlichen Einschränkungen, solange die geplanten Aktivitäten mit den Zielen und den Förderrichtlinien/Vergaberichtlinen von „Weißt du, wer ich bin?“  übereinstimmen. In der aktuellen Projektphase liegt der inhaltliche Förderschwerpunkt auf den Themen Antisemitismus, (antimuslimischer) Rassismus und Religionsfeindlichkeit.

Bei dem Förderkonzept von ,,Weisst du wer ich bin?“ handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Das bedeutet, dass zuerst die Eigenmittel der Projektträger eingesetzt werden müssen. Wir fördern Ihre Finanzierungslücke.

Wer kann sich bewerben?

Für ein Einzelprojekt müssen mindestens zwei Antragsteller unterschiedlicher Religion als gemeinsame Projektträger auftreten. Eine bilaterale Trägerstruktur muss gut begründet werden und die dritte Religion inhaltlich konzeptionell einbezogen werden.

 

Weitere Informationen zu Förderrichtlinien erhalten Sie hier: www.weisstduwerichbin.de

 

Bild: Alexander Grey/unsplash.com

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